Einverständniserklärung Jungschützen

Das neue Waffenrecht macht nach § 27 eine Änderung im Reglement des Jungschützenvogelschießens notwendig. Alle Jugendlichen unter 18 Jahren benötigen eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten um am Schießen teilzunehmen. Ein entsprechendes Formular kann hier heruntergeladen werden und liegt auch vor dem Schießen aus. Die Einverständniserklärung muss zwingend vor Aufnahme des Schießens vorliegen. Eine Teilnahme minderjähriger Jungschützen ohne Erlaubnis ist nicht gestattet.

Einverständniserklärung Jungschützen

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